Ratgeber - Finanzierung
Die Finanzierung optimal gestalten
Setzen Sie die Ansprüche an die Immobilienfinanzierung genauso hoch, wie die an Ihre eigene Immobilie. Eine frühzeitige und solide Planung in Verbindung mit einer kompetenten Beratung eines unabhängigen Finanzierungsspezialisten machen die Finanzierung erfolgreich.
Dabei müssen beispielsweise die Ratenhöhe, die Höhe der Tilgung, Nutzung von Fördermöglichkeiten (z. B. KfW-Darlehen), Laufzeit und Zinsbindung, Sondertilgungsoptionen sowie weitere Rahmenbedingungen ermittelt werden. Unser Baufinanzierungs-Ratgeber gibt Ihnen noch viele weitere Tipps und Hinweise, die Sie bei der richtigen Auswahl unterstützen.
Eine umfassende und unabhängige Beratung
Umfassend und unabhängig sollte eine Beratung sein! Eine umfassende Beratung können Sie sicherlich bei Ihrer Hausbank bekommen, jedoch keine unabhängige!? Banken sind in der Regel an die Konditionen des Hauses gebunden und können daher nur beschränkte Lösungen für die Finanzierung Ihrer Immobilie anbieten.
Dies verhält sich bei implace anders. Denn wir schicken die Banken in den Wettbewerb, picken das beste Angebot für Sie heraus und ermitteltn eine Finanzierungslösung, die exakt auf Ihre Möglichkeiten und Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Und das sind überzeugende Argumente für den Partner Ihrer Immobilienfinanzierung: unabhängig, kompetent und günstig!
Vergleich unterschiedlicher Finanzierungsangebote
Ein sinnvoller Angebotsvergleich ist nur möglich, wenn die wichtigsten Eckdaten gleich sind. Hierzu zählen: Zinsbindungsfrist, Darlehenshöhe, Tilgungshöhe und Sondertilgungsmöglichkeiten. Bei der Auswertung des Vergleichs zählt nicht nur der Effektivzinssatz, sondern auch zusätzliche Kosten und Gebühren sowie die übrig bleibende Restschuld am Ende der Zinsbindung.
Welche Finanzierungsform / Kreditart ist die beste?
Jede Finanzierungsform bzw. Kreditart hat ihre Vor- und Nachteile. Die Wahl richtet sich auch nach Ihren persönlichen Anforderungen. Möchten Sie beispielsweise lieber auf Nummer sicher gehen und bestehen daher auf eine hohe Planungssicherheit oder legen Sie mehr Wert auf Flexibilität in der Rückführung Ihres Darlehens durch diverse Sondertilungsmöglichkeiten? Oder wünschen Sie sich eine Finanzierungsform, die eine Mischung aus beiden Varianten hergibt? Oder sind Sie eher der Risikotyp, der auch mal gern spekuliert?
Hierzu sollte ein persönliches Beratungsgespräch mit einem implace-Baufinanzierungsberater geführt werden, um Ihr Profil in ein schlüssiges Finanzierungskonzept einzuarbeiten.
Gibt es eine Mindestdarlehenssummen?
In der Regel ja. Eine übliche Untergrenze bei vielen Anbietern sind 50.000 Euro Nettokreditsumme, in wenigen Fällen auch 25.000 Euro. Will man kleinere Summen finanzieren, so bieten sich Ratenkredite oder auch Blankodarlehen an. Diese werden auch nicht durch einen Grundbucheintrag besichert, was z. B. die Kosten für Notar und Grundbucheintrag spart. Diese Kredite können ebenso wie eine Baufinanzierung durch eine Sondertilgungsvereinbarung ergänzt, ggf. sogar vorzeitig zurückgezahlt, werden.
Unterlagen für eine Immobilienfinanzierung
Eine Immobilienfinanzierung stellt meist die größte Investition im Laufe Ihres Lebens dar. Dementsprechend gut sollte auch die Vorbereitung erfolgen. Beim Kauf eines Hauses werden meistens folgende Unterlagen für die Immobilienfinanzierung benötigt:
Zunächst ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch. Dieser sollte vom Verkäufer vorgelegt werden. Ansonsten kann der Grundbuchauszug auch gegen Zahlung einer geringen Gebühr beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden.
Außerdem werden ein Lageplan, Baupläne und Angaben zur Wohn- und Nutzfläche benötigt. Bei Häusern ist außerdem das Volumen des umbauten Raumes anzugeben. Alle Nachweise sollten vom Verkäufer ausgehändigt werden. Bei älteren Objekten kommt es vor, dass die Unterlagen nicht mehr vorhanden sind. In diesem Fall ist es manchmal erforderlich neue Unterlagen anzuschaffen. Dies kann beispielsweise über einen Architekten erfolgen.
Lichtbilder von außen sollten ebenfalls vorgelegt werden. Bei vermieteten Objekten sollten Sie bestehende Mietverträge und Nachweise über Mieteingänge in Form von Kontoauszügen bereitgehalten.
Bei vollständiger Vorlage der Objektunterlagen und der Unterlagen über Ihre Einkommensverhältnisse kann die Bearbeitung des Finanzierungsantrages auf wenige Tage beschränkt werden.
Annuitätendarlehen oder Tilgungsdarlehen?
Bei den meisten privaten Immobilienfinanzierungen greifen die Darlehensnehmer auf das klassische Annuitätendarlehen zurück, da während der vereinbarten Laufzeit (Zinsbindung) eine gleichbleibende Kreditrate zu zahlen ist. Aber auch das Tilgungsdarlehen kann für Privatleute (für Schnelltilger) eine sinnvolle Alternative sein.
Finanzierungen für Ausländer oder im Ausland lebende Inländer
Befindet sich der Wohnsitz innerhalb der EU, ist dies meist kein Problem. Voraussetzungen sind, dass die Immobilie in Deutschland steht und die Einkommensnachweise klar und verständlich sind. Wichtig: In Deutschland muss eine Person benannt werden, die eine Postzustellungsvollmacht besitzt und den Kreditnehmer vertreten kann!
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel der Bank?
Die Kosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld bzw. des Darlehens sowie dem Zeitpunkt der Umschuldung. Die Kosten für den Notar und die Grundbuchumschreibung werden nach der jeweiligen Kostenordnung berechnet. Hierzu kann jeder Notar Auskunft geben. Als Faustregel können Kosten von etwa 350 Euro für 100.000 Euro Grundschuldhöhe angenommen werden.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in der Regel an, wenn Sie Ihr Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist bzw. Vertragslaufzeit kündigen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung entschädigt den Darlehensgeber für die entstandenen Schäden aus Refinanzierung und entgangener Marge. Hierzu ist anzumerken, dass die Kreditinstitute grundsätzlich nicht verpflichtet sind, grundpfandrechtlich besicherte Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzunehmen. Ausnahmen bilden hier lediglich begründete Einzelfälle sowie Verträge mit über 10-jährigen Zinsbindungen (diese können gemäß § 489 BGB nach Ablauf von 10 Jahren mit einer 6-Monats-Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden).