Gesetzesänderung soll Wohnen in den Innenstädten bezahlbar machen
Am 9. März 2017 wurde die Gesetzesänderung im Bundestag verabschiedet. Mit dieser Gesetzesnovelle möchte die Bundesregierung das Wohnungsangebot in den Städten erhöhen und somit den steigenden Immobilienpreisen entgegenwirken. Es soll damit eine Stadtentwicklung in Gang gesetzt werden, die auf weniger Flächenverbrauch ausgerichtet ist. Zentraler Mittelpunkt dieser Reform ist die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“.
Diese Gesetzesnovelle soll dem wachsenden Bedarf an Wohnungen in den deutschen Innenstädten gerecht werden, demzufolge kann zukünftig höher und dichter gebaut werden. Die strikte Baugebietstrennung in den Innenstädten wird dadurch wesentlich gelockert. Genau wie in den herkömmlichen „Mischgebieten“ können Wohnflächen neben Gewerbeflächen entstehen. Neu ist aber, dass Bauvorschriften und Lärmschutzregelungen nun weniger streng gehandhabt werden. Arbeiten und Wohnen soll künftig nah beieinander liegen.