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      KfW-Zuschüsse für altersgerechten Umbau von Wohnraum wieder beantragbar

      13. August 2018

      Immobilienbesitzer und Mieter können sich ab sofort wieder für den alters- oder behindertengerechten Umbau von Wohnraum finanzielle Mittel bei der KfW sichern.


      Diese Zuschüsse sollen vor allem älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Aber auch Menschen mit Einschränkungen und Familien sollen von dieser Förderung profitieren. Das Bundesministerium stellt der KfW für 2018 zu diesem Zwecke 75 Millionen Euro zur Verfügung. Der entsprechende Förderantrag kann vor Beginn des Bauvorhabens online im KfW-Zuschussportal beantragt werden.

      Das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“ richtet sich an private Wohneigentümer und Mieter gleich welchen Alters die ihr Eigenheim umbauen oder umbauten Wohnraum kaufen möchten. Die KfW erteilt Zu- oder Absagen in der Regel noch am Tag der Antragsstellung. Ab dann können Antragsteller mit der Umsetzung der Umbaumaßnahme beginnen.

      Wie viel wird gefördert?

      Der Investitionszuschuss wird nach Abschluss der Baumaßnahme von der KfW auf das Konto des Bauherren überwiesen. Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag, höchstens jedoch 5.000 Euro. Für Bauherren, die ihr Eigenheim zu einem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag, der Zuschuss ist mit 6.250 Euro begrenzt. In beiden Fällen werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Anträge können eingereicht werden, wenn die Investitionskosten mindestens 2.000 Euro übersteigen.

      Fördermittel für Einbruchschutz erhöht

      Das Bundesministerium hat auch die diesjährigen Fördermittel für Einbruchschutz von 50 Millionen auf 65 Millionen erhöht. Mit dem Förderprogramm 455-E können sich Eigenheimbesitzer Umbaumaßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden fördern lassen. Bei förderfähigen Investitionskosten bis zu einer Höhe von 1000 Euro erhalten förderberechtigte Immobilienbesitzer einen Zuschuss von 20 Prozent. Investitionskosten, die darüber hinaus gehen, bezuschusst die KfW mit 10 Prozent der Kosten.

      Eigenheimbesitzer können sich die Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung auch mit einem Kredit aus dem KfW-Förderprogramm 159 „Altersgerechtes Umbauen“ fördern lassen.

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