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      Nebenkosten bei Kauf oder Neubau einer Immobilie nicht unterschätzen

      26. Mai 2017

      Wer beim Kauf oder Bau einer Immobilie die Nebenkosten nicht ausreichend beachtet, kann leicht in eine finanzielle Schieflage geraten.

      Grunderwerbssteuer, Maklerprovision, Grundbucheintrag, Notarkosten und Erschließungskosten können schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen. Diese Kosten sind oft nicht durch das Immobiliendarlehen abgedeckt.

      Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte sollte sich schon vor Aufnahme einer Baufinanzierung über alle anfallenden Nebenkosten informieren. Mit welcher Summe sollten potenzielle Besitzer einer Immobilie kalkulieren.

      Der folgende Überblick stellt dar, welche Nebenkosten zu beachten sind:

      1. Grunderwerbssteuer

      Der Neubau eines Eigenheims ist mit einmaligen Nebenkosten verbunden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Dazu gehört die Grunderwerbssteuer, die beim Kauf des Grundstücks an den Fiskus zu zahlen ist. Je nach Bundesland kann diese Steuer 3,5 bis 6,5 Prozent des Grundstückspreises betragen. Erst nachdem die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde, darf der Bauherr sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen.

      2. Grundbucheintrag

      Der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks muss im Grundbuch eingetragen werden. Dafür fällt eine Eintragungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der jeweils geltenden Gebührenverordnung. Üblicherweise entspricht sie 0,5 bis 1 Prozent des Kaufpreises. Bei einer Baufinanzierung wird eine Grundschuld als Sicherheit für die Bank im Grundbuch eingetragen. Hier fällt zusätzlich zur Eintragungsgebühr beim Grundbuchamt noch eine Beurkundungsgebühr beim Notar an. Bei einer eventuellen Umschuldung des Immobilienkredites können weitere Kosten anfallen.

      3. Notarkosten

      Für Änderungen des Grundbucheintrags ist der Notar zuständig. Darüber hinaus klärt er alle rechtlichen Fragen zwischen Käufer und Verkäufer. Der Kaufvertrag wird erst rechtsgültig, wenn der Notar den unterschriebenen Vertrag beurkundet hat. Dafür berechnet er eine Beurkundungsgebühr. In der Regel beträgt diese Gebühr etwa 1,0 bis1,5 Prozent des Kaufpreis. Die Mehrwertsteuer ist darin bereits enthalten.

      4. Erschließungskosten Neubaugebiet

      Auf Bauherren, die in einem Neubaugebiet bauen kommen sogenannte Erschließungskosten zu. Erschließungskosten beinhalten die Kosten für Stromleitungen, Trink- und Abwasser, Telekommunikation und Verkehrsinfrastruktur (Straße, Fußgängerwege, Straßenbeleuchtung). Die Höhe dieser Kosten ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Maßgeblich ist jeweils die Entfernung zu den Hauptanschlussstellen. Die Kommunen müssen mindestens zehn Prozent der Kosten übernehmen.

      5. Fazit

      Wer eine Baufinanzierung aufnimmt, sollte sich zuerst über die anfallenden Nebenkosten informieren und in Erfahrung bringen wie hoch die Maklergebühr und die Grunderwerbssteuer im jeweiligen Bundesland sind. Die Kosten für den Grundbucheintrag und Notar können dann nach den vorstehend genannten Informationen berechnet werden. Im Weiteren sollte sich der Kreditnehmer bei der Bank informieren, ob die Nebenkosten durch die Finanzierung abgedeckt werden können. Ist das nicht der Fall, sollte ein entsprechend großer Eigenkapital-Puffer einkalkuliert werden. Kurzum: Wir von der implace Baufinanzierung unterstützen Sie gern bei der Ermittlung aller Kosten, damit Ihr Finanzierungsvorhaben von Anfang an auf einem soliden Fundament steht.

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