Neues Bauvertragsrecht bringt 2018 einige Vorteile für die Bauherren
Wer 2018 den Bau eines Eigenheimes plant, der kann weiterhin von niedrigen Baufinanzierungszinsen ausgehen und die gesetzlichen Änderungen zu seinen Gunsten nutzen. Ab Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft, das privaten Bauherren mehr Rechte gegenüber Bauunternehmen einräumt.
Die Gesetzesnovelle beinhaltet folgende Regelungen für die Bauherren:
Baubeschreibung mit Mindestanforderungen
Ab dem 01.01.2018 müssen die Bauunternehmen erstmals den privaten Bauherren eine Baubeschreibung aushändigen. Im Gesetz ist genau geregelt, was Unternehmen verbindlich angeben müssen. Es muss generell dargestellt werden, wie das zu erbauende oder umzubauende Gebäude aussehen wird. Gegebenenfalls müssen der Haustyp und die Bauweise erläutert werden. In der Beschreibung sollten Art und Umfang der angebotenen Leistungen stehen. Dazu gehören beispielsweise Maurer - , Beton - oder Erdarbeiten. Der Bauherr erhält zusätzlich vom Bauunternehmen Gebäudedaten, Pläne mit Raum - und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte. Neu ist ebenfalls, dass Bauunternehmen verpflichtet sind, über Energie-, Brandschutz- und Schallschutzstandards sowie zur Bauphysik zu informieren. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband ist das ein wichtiger Punkt, um die KfW-Förderung beantragen zu können.
Abweichungen können als Mängel reklamiert werden
Wenn der Bauunternehmer von der Beschreibung im Bauvertrag abweicht, hat er seinen Vertrag nicht erfüllt. Der Unternehmer muss dann bis zur Abnahme diesen Mangel beheben. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Bauherr darauf achtet, dass jeder Raum exakt beschrieben wird.
Unternehmer müssen konkreten Termin zur Fertigstellung nennen
Bauunternehmen sind verpflichtet anzugeben, wann das Gebäude fertig sein soll. Steht noch nicht fest, wann Baubeginn ist, beispielsweise, weil noch Genehmigungen fehlen, ist die Dauer der Bauzeit anzugeben. Bauherren wissen künftig also besser darüber Bescheid, welche Kosten neben den Herstellungskosten noch auf sie zukommen. Hält der Bauunternehmer den Termin nicht ein, muss er für die zusätzlichen Kosten des privaten Bauherren aufkommen.
Bauunternehmen müssen über Widerrufsrecht ordentlich aufklären
Im neuen Bauvertragsrecht wird dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt, über das der Bauunternehmer vor der Vertragsunterschrift den Bauherren schriftlich informieren muss. Geschieht das nicht oder nur unzureichend, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und vierzehn Tage. Damit soll der Verbraucher vor den Auswirkungen übereilter Entscheidungen geschützt werden.
Die implace GmbH ist ebenfalls seit geraumer Zeit als Bauunternehmen in Wismar und im westlichen Mecklenburg-Vorpommern sowie an der Lübecker Bucht tätig. In den vergangenen Jahren haben wir eine Vielzahl an qualitativ hochwertigen sowie energetisch optimierten Massivhäusern gebaut, fügt André Blaffert, Geschäftsführer der implace GmbH, hinzu.
Die Neuerungen des Bauvertragsrechtes 2018 finden bei der implace GmbH bereits seit vielen Jahren Anwendung. Dies zeigt einmal mehr, dass Bauherren Ihren Hausbau in Wismar und M-V mit einem fairen Bauunternhmen planen und bauen können.