KfW - Förderung ab Mitte April zu schlechteren Konditionen
Ab dem 17. April 2018 gelten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei den Förderprogrammen „153 Energieeffizient Bauen“ und „151/152 Energieeffizient Sanieren“ neue Förderrichtlinien. Bauherren und Eigenheimbesitzer, welche diese Förderprogramme beantragen wollen, müssen mit Einschränkungen in der Förderung rechnen. Alle Anträge, die noch bis zum 16.04.2018 bei der KfW eingehen, werden nach den alten Konditionen bearbeitet.
Übersicht zu den Änderungen in den Förderprogrammen:
Förderprogramm „153 Energieeffizientes Bauen"
- Senkung der Zinsfestschreibungsfristen von 20 Jahre auf maximal 10 Jahre;
- Halbierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 12 auf 6 Monate, nach Abruf des Darlehens müssen die Kreditnehmer das Darlehen innerhalb von sechs Monaten für den angegebenen Verwendungszweck nutzen;
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nach den 17. April 2018 nicht mehr möglich;
Förderprogramm „151/152 Energieeffizientes Sanieren"
- Halbierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 12 auf 6 Monate, es gelten in dieser Position die gleichen Bedingungen wie im Förderprogramm 153;
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nach den 17. April 2018 nicht mehr möglich;
Höchstbeträge und Tilgungszuschüsse bleiben unverändert
Unverändert bleiben für den Antragsteller:
- der Förderhöchstbetrag von 100.000,00 Euro pro Wohneinheit bei den Förderprogrammen 153 und 151/152;
- beim Förderprogramm 151/152 kann für einzelne Maßnahmen weiterhin ein Höchstbetrag von 50.000,00 Euro beantragt werden;
- Gewährung eines Tilgungszuschusses von 5, 10 oder 15 Prozent, wenn die Kreditnehmer den Bau eines KfW – Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus planen;
- nach wie vor können die Förderprogramme auch kombiniert werden;
Die Programmänderungen wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben. Eine höhere Nachfrage nach den Förderprogrammen in Folge des Immobilienbooms hat dazu geführt, dass die Refinanzierungskosten unkalkulierbar geworden sind. Mit der Änderung der Konditionen soll die Kalkulierbarkeit wieder hergestellt werden.