03. Februar 2017
Bauherren erhielten 2016 20,8 Milliarden Euro staatliche Förderung zu Wohnzwecken. Der überwiegende Teil der Gelder floss in die Entstehung von neuen energieeffizienten Wohnraum.
Folgende Förderschwerpunkte waren 2016 zu verzeichnen:
„Energieeffizient Bauen“ (Fördernummer 153)
Je besser die Energiebilanz der Immobilie, desto höher die Förderung. Bis zu 15.000,00 Euro können Kreditnehmer an Förderung erhalten, wenn sie auf die größtmögliche Energieeffizienz achten.
„Energieeffizient Sanieren“ (Fördernummern 151, 152, 167)
Je Wohneinheit können Bauherren bis zu 100.000,00 Euro von der KfW Förderbank zu einem effektiven Jahreszins ab 0,75 Prozent erhalten. Es können auch Darlehen bis zu 50.000,00 Euro für Einzelmaßnahmen beantragt werden. Realisierung besonders hoher Energieeffizienzstandards können zu einem Tilgungszuschuss von bis zu 27.000,00 Euro führen.
„Wohneigentumsprogramm“ (Fördernummer 124, 134)
Bis zu 50.000,00 Euro können Verbraucher als Kredit bei der KfW für den Bau oder den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum aufnehmen. Aktuell beträgt der effektive Jahreszins für diese Kredite 0,75 Prozent.
„Altersgerecht Umbauen und Einbruchschutz“ (Fördernummer 159, 455)
Bis zu 6.250,00 Euro erhalten Immobilieneigentümer, wenn sie ihr Wohneigentum vorsorglich fürs Alter umrüsten. Bis zu 1.500,00 Euro gibt es für die Verbesserung des Einbruchschutzes. Im Weiteren können für diesen Zweck Kredite bis zu 50.000,00 Euro ausgereicht werden. Der effektive Jahreszins beträgt derzeit 0,75 Prozent.