Grunderwerbssteuer senken, aber wie?
Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist abhängig vom Kaufpreis und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern und Sachsen ist sie mit 3,5 Prozent am niedrigsten. Die Länder Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg erheben mit 6,5 Prozent die höchste Grunderwerbssteuer.
Dementsprechend zahlt ein Immobilienkäufer für den Kauf einer Immobilie über 400.000,00 Euro zwischen 14.000,00 Euro (z. B. Bayern) und 26.000,00 Euro (z. B. Brandenburg) Grunderwerbssteuer. In beiden Fällen handelt es sich um viel Geld, dass in der Regel aus Eigenmitteln finanziert werden muss. Die Stiftung Warentest zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, um bei der Grunderwerbssteuer zu sparen.
Tipp 1: Erst Grundstück kaufen, dann Haus bauen
Wer ein Grundstück kauft, auf dem bereits eine Immobilie vorhanden ist, muss für den Grund und Boden und für die Immobilie eine Grunderwerbssteuer zahlen. Bei Erwerb von einem unbebauten Grundstück hingegen, zahlt der Verbraucher die Grunderwerbssteuer nur für Grund und Boden. Nach Errichtung einer Immobilie entfällt in diesem Fall die Grunderwerbssteuer für das Gebäude.
Tipp 2: Auf Einrichtungsgenstände wird keine Grunderwerbssteuer entrichtet
Wichtig ist in einem solchen Fall, dass die mit dem Kauf der Immobilie erworbenen Einrichtungsgegenstände nachweislich listenmäßig erfasst und finanziell bewertet werden. Das Finanzamt könnte entsprechende Belege als Nachweis verlangen.
Tipp 3: Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbssteuer
Eigentümer einer Immobilie sind verpflichtet, für Reparaturen und Werterhaltung Geld zurückzulegen. Bei Verkauf einer Immobilie geht die sogenannte Instandhaltungsrücklage auf den neuen Eigentümer über. Wichtig ist, dass die Höhe der Rücklage im Kaufvertrag aufgeführt ist. Für diese Rücklage ist keine Grunderwerbssteuer zu zahlen.
Tipp 4: Kleinbetragsregelung beachten
Kein Bundesland erhebt Grunderwerbssteuer, wenn das Grundstück nicht mehr als 2.500,00 Euro kostet.
Tipp 5: Bei Schenkung und Erbschaft entfällt die Grunderwerbssteuer
Erben, die eine Immobilie vermacht bekommen, zahlen zwar keine Grunderwerbssteuer, dafür aber Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Hier ist es angeraten einen Steuerberater hinzuzuziehen.