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      Zuschüsse vom Staat – Wie Familien das neue Baukindergeld beantragen

      19. September 2018

      Seit Mitte September 2018 können Familien das Baukindergeld beantragen.
      Wie funktioniert das und was muss beachtet werden?


      Familien, die eine eigene Immobilien erwerben oder bauen möchten, können ab dem 18. September 2018 Baukindergeld bei der Förderbank KfW beantragen. Damit haben Familien mehr Spielraum bei der Baufinanzierung. Das Geld wird sogar rückwirkend , ab dem 01.01.2018, gezahlt. Aber nicht jede Familie hat Anspruch auf den Zuschuss.

      Wer erhält Baukindergeld?

      Baukindergeld erhalten Familien, die erstmalig eine Immobilie kaufen oder bauen und die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Entscheidend ist das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Deshalb müssen je nach den persönlichen Gegebenheiten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt, dass das Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro liegt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um den Kinderfreibetrag von 15.000 Euro. Familien bekommen den Zuschuss auch, wenn sie seit Januar 2018 ein Haus oder eine Wohnung erworben haben – unabhängig davon, ob die Immobilie bereits besteht oder neu gebaut wird. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhält die Familie pro Jahr 1.200 Euro. Die Dauer der Zahlung beträgt 10 Jahre. Auch Alleinerziehende können Baukindergeld in Anspruch nehmen. Ebenso erhalten Familien mit Adoptivkindern das Baukindergeld, wenn die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben oder mit „kindergeldberechtigten Personen in einem Haushalt leben“. Genaue Auskunft gibt das Merkblatt der KfW. Eine Familie kann für jedes Kind nur einmalig Förderung beanspruchen.

      Wie wird das Baukindergeld beantragt?

      Familien müssen das Baukindergeld bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Die Antragsteller erhalten den Zuschuss über das Programm 424. Der Antrag auf das Baukindergeld muss bis spätestens drei Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum erfolgen. Der Antragsteller registriert sich beim Zuschussportal der KfW. Die Bank prüft nach Eingang des Antrages, ob die Familie berechtigt ist, das Baukindergeld zu erhalten und wie viele Kinder berücksichtigt werden können. Antragsteller müssen sich per Videoident- oder Postident-Verfahren identifizieren und der Bank Einkommenssteuerbescheide, Meldebestätigungen und den Grundbuchauszug zukommen lassen. Familien können die geforderten Unterlagen per Post senden oder ab März 2019 digital im Zuschussportal hochladen. Die Bank zahlt bei einem positiven Bescheid den Zuschuss jährlich aus. Das Baukindergeld kann bis zum 31.12.2023 beantragt werden. Allerdings müssen die Käufer die Immobilie bis zum 31.12.2020 erwerben.

      Das Baukindergeld kann mit weiteren Förderprogrammen der KfW kombiniert werden (z.B Kfw-Programm 153 – energieeffizientes Bauen oder KfW-Programm 151/152/430 – Sanieren).

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