Sondertilgung nutzen und Zinskosten sparen
Noch bis zum 31.12. haben viele einstige Bauherren und Wohnungskäufer die Möglichkeit, die Kosten ihrer laufenden Baufinanzierung zu senken. Zahlreiche Banken gewähren ihren Kreditnehmern, einmal pro Jahr eine kostenlose Sondertilgung von bis zu 5 Prozent der anfänglichen Kreditsumme ihres Immobiliendarlehens. Wer von seinem Arbeitgeber zum Jahresende einen Bonus erhält oder im Laufe des Jahres Geld sparen konnte, sollte sich mit seiner Bank in Verbindung setzen und die Möglichkeiten der Sondertilgung prüfen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Sondertilgung erfüllt sein?
- Seitens des Kreditnehmers besteht ein berechtigtes Interesse. Das besteht zum Beispiel, wenn die Immobilie verkauft wird. Dann darf die Bank jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, da der Bank im Falle einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Teil der Zinseinnahmen entgeht.
- Die vollständige Auszahlung des Darlehens länger als zehn Jahre zurückliegt. Kreditnehmer, die einen Immobilienkredit mit einer Sollzinsbindung von mehr als zehn Jahren abgeschlossen haben, können den Vertrag bereits zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ganz oder teilweise kündigen und somit auch eine Sondertilgung tätigen. Dann darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Wer jedoch bei Aufnahme eines Darlehensvertrages weiß, dass er während der Sollzinsbindung Extrazahlungen vom Arbeitgeber erhält oder die Auszahlung einer Lebensversicherung erwartet, der sollte vor Abschluss des Immobiliendarlehens mit der Bank die Konditionen für Sondertilgungen verhandeln.
Der Kreditnehmer sollte in jedem Fall einen Blick in seinen Vertrag werfen, um zu überprüfen, zu welchen Konditionen die Bank vorzeitige Rückzahlungen zulässt. Eventuell hat die Bank auch einen abweichenden Stichtag vereinbart.