Zinsen sparen mit der richtigen Anschlussfinanzierung
Nach zehn Jahren Laufzeit haben Darlehensnehmer das Recht, ihre Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung umzuschulden – auch während einer länger laufenden Sollzinsbindung. Da die Bauzinsen in den letzten Jahren stark gefallen sind, kann auf diese Weise viel Geld gespart werden.
Anschlussfinanzierung bei der bisherigen Bank abschließen oder die Restschuld zu einem anderen Kreditgeber umschulden? Vor dieser Frage steht irgendwann fast jeder, der seine eigenen vier Wände mit einem Baudarlehen finanziert hat. Beide Varianten bringen Vor- und Nachteile mit sich.
Generell sollten Kreditnehmer nicht bis zum Ende der Sollzinsbindung warten bis sie sich um eine Anschlussfinanzierung Gedanken machen.
Bei Immobilienkrediten mit über zehnjähriger Sollzinsbindung kommt eine Kündigung und damit die Umschuldung auch schon nach zehn Jahren vollständiger Auszahlung beziehungsweise letzter Raten- oder Zinszahlung infrage. Aus dieser Regelung ergibt sich der Vorteil, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Kündigung aufgebracht werden muss und entsprechend der aktuell niedrigen Bauzinsen lassen sich auch Zinsen sparen.
Generell können Darlehensnehmer verschiedene Möglichkeiten und Zeitpunkte für eine Anschlussfinanzierung nutzen:
Verlängerung (Prolongation) des Kreditvertrages bei der bisherigen Bank
Verlängert ein Darlehensnehmer seine Baufinanzierung bei der bisherigen Bank, bedeutet das, dass oft nur Konditionen wie Zinsen und Zinsbindung angepasst werden. Alle übrigen Details bleiben unverändert. Einige Banken bieten auch eine komplette Neuverhandlung an, sogar eine Aufstockung des Darlehensvertrags ist auf Wunsch möglich.Umschuldung
Der Darlehensnehmer hat nach der Sollzinsbindung auch die Möglichkeit, die verbliebene Restschuld zu einem Baudarlehen eines anderen Kreditgebers zu günstigeren Konditionen umzuschulden. Auch hohe Sondertilgungen sind nach dem Ende der Zollzinsbindung und einer Umschuldung möglich. Spätesten drei Monate vor Ende der Zinsbindung müssen Darlehensnehmer ihr Darlehen kündigen, wenn sie umschulden wollen, falls nicht vertraglich vereinbart wurde, dass der Vertrag mit Ende der Sollzinsbindung endet.Forward-Darlehen
Bereits 60 Monate vor dem Auslaufen der Zinsbindung können Darlehensnehmer ein sogenanntes Forward-Darlehen abschließen. Bei dieser besonderen Form der Umschuldung sichert sich der Darlehensnehmer die bei Vertragsabschluss geltenden Zinsen bis zu fünf Jahre im Voraus. Das Darlehen beginnt erst, wenn die Sollzinsbindung beendet ist. Allerdings kostet es dem Darlehensnehmer einen Zinsaufschlag, wenn er sich im vorab die Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern möchte.